Der Hessische Landtag besteht in der Regel aus 110 Abgeordneten. 55 Abgeordnete werden in den Wahlkreisen direkt gewählt, die restlichen 55 Abgeordneten erhalten ihre Sitze über die Landesliste.
Nach dem Ergebnis der Landtagswahl am 28. Oktober 2018 hat sich der Landtag in der am 18. Januar 2019 begonnenen 20. Wahlperiode aufgrund von Überhang- und Ausgleichsmandaten um 27 Sitze auf 137 Abgeordnete vergrößert. Dem 20. Hessischen Landtag gehören 40 Abgeordnete der CDU, jeweils 29 der SPD und der GRÜNEN, 19 der AfD, 11 der FDP und 9 der Partei DIE LINKE an.
Am 8. Oktober 2023 fand die Wahl zum 21. Hessischen Landtag statt. Nach dem Ergebnis der Wahl und aufgrund von Überhang- und Ausgleichsmandaten werden dem neuen Hessischen Landtag 133 Abgeordnete, davon 52 der CDU, 28 der AfD, 23 der SPD, 22 der GRÜNEN und 8 der FDP angehören. Die konstituierende Sitzung des 21. Hessischen Landtags findet am 18. Januar 2024 statt.
Die Wahlperiode des Hessischen Landtags dauert 5 Jahre.