Stimmzettel mit Spielfiguren

Wahlsystem

Erststimme

Mit der Erststimme entscheiden die Wählerinnen und Wähler darüber, wer den Wahlkreis im Bundestag vertreten soll. Hessen hat 22 Wahlkreise. Gewählt ist, wer die meisten gültigen Stimmen erhalten hat. Der gewählte Direktkandidat zieht auf jeden Fall in den Bundestag ein. Damit wird gewährleistet, dass alle Regionen Deutschlands im Bundestag durch Abgeordnete repräsentiert werden.

Zweitstimme

Mit der Zweitstimme wählt man eine Landesliste. Das Ergebnis der Zweitstimme entscheidet über die Sitzverteilung im Deutschen Bundestag.

Sitzverteilung

Die Zahl der Sitze, die auf die Parteien und Wählergruppen im Bund insgesamt entfallen, wird grundsätzlich nach dem System der Verhältniswahl ermittelt. Die kandidierenden Parteien erhalten Abgeordnetensitze im Verhältnis der für sie abgegebenen Zweitstimmen. Dabei werden nur diejenigen Parteien berücksichtigt, die mindestens fünf Prozent der Stimmen oder mindestens drei Direktmandate erhalten haben. (Sperrklausel).

Sitze aus Landeslisten werden aber nur vergeben, wenn die Gesamtzahl der gewonnenen Sitze der Partei, die Zahl der gewonnenen Direktmandate der Partei in dem Bundesland übersteigt.

Die Sitzverteilung wird nach der Divisormethode "St. Laguë/Schepers" errechnet.

Ist die Zahl der Direktmandate einer Partei in einem Land größer als die Zahl der ihr aufgrund der Verhältniswahl zustehenden Sitze, kommt es zu sogenannten Überhang- und Ausgleichsmandaten.

Haben Sie noch Fragen zu diesem Thema?

Weitere Informationen mit Erläuterungen des Verfahrens der Umrechnung von Wählerstimmen in Bundestagssitze finden Sie auf der Internetseite des Bundeswahleiters.Öffnet sich in einem neuen Fenster

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