Neuer Zuschnitt der Wahlkreise
Für die Landtagswahl ist das Land Hessen in 55 Wahlkreise eingeteilt; bei der Wahlkreiseinteilung sind folgende Grundsätze zu beachten:
- Die Bevölkerungszahl eines Wahlkreises soll der durchschnittlichen Bevölkerungszahl der Wahlkreise so weit wie möglich entsprechen; beträgt die Abweichung mehr als 25 Prozent ist eine Neuabgrenzung vorzunehmen.
- Die Wahlkreise sollen im Hinblick auf die Bevölkerungsentwicklung möglichst beständig sein.
- Die Wahlkreise sollen nach Möglichkeit jeweils ein zusammenhängendes Gebiet bilden sowie die Grenzen der Landkreise und der Gemeinden berücksichtigen.
Der Präsident des Hessischen Landtags hat zu Beginn der 20. Wahlperiode eine Wahlkreiskommission ernannt. Die Wahlkreiskommission hat die Aufgabe, über Änderungen der Bevölkerungszahlen im Wahlgebiet zu berichten. Darüber hinaus macht sie Vorschläge inwieweit die Wahlkreiseinteilung verändert werden sollte. Der Bericht der Wahlkreiskommission vom 31. August 2021 wurde dem zuständigen Hessischen Ministerium des Innern und für Sport vorgelegt und von dort dem Hessischen Landtag zugeleitet.