Plenarsaal des Deutschen Bundestages

Allgemeine Informationen

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Der Deutsche Bundestag besteht im Regelfall aus 598 Abgeordneten. Davon werden 299 Abgeordnete in den Wahlkreisen direkt gewählt; die restlichen 299 Abgeordneten erhalten ihre Sitze über die Landeslisten der Parteien.

Bei der Bundestagswahl am 26. September 2021 kam es zu Überhang- und  Ausgleichsmandaten, so dass insgesamt 736 Abgeordnete in den 20. Deutschen Bundestag gewählt worden sind. Davon sind insgesamt 50 Abgeordnete aus Hessen in den Bundestag gewählt worden; und zwar 15 Abgeordnete der SPD, 12 der CDU, 9 der GRÜNEN,  7 der FDP , 5 der AfD und 2 Abgeordnete der Partei DIE LINKE.

Die Abgeordneten für den Bundestag werden für vier Jahre gewählt.

Wahlberechtigt sind grundsätzlich alle Deutschen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Das Mindestalter für die Wählbarkeit als Bundestagsabgeordnete oder Bundestagsabgeordneter beträgt ebenfalls 18 Jahre. (§§ 12, 13 und 15 Bundeswahlgesetz)Öffnet sich in einem neuen Fenster.

Eine Übersicht der Rechtsgrundlagen und Erläuterungen und Definitionen zur Bundestagswahl in Form eines Wahl-Lexikons finden Sie auf der Seite des Bundeswahlleiters. Dort finden Sie auch Informationen zur Parteiengründung und eine Übersicht der in Deutschland aktiven Parteien.

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