Europaflaggen vor einem Gebäude

Allgemeine Informationen

Die neue Wahlperiode beginnt offiziell am Dienstag, dem 16. Juli 2024. An diesem Tag kommen die neu gewählten Abgeordneten am Sitz des Parlaments in Straßburg zusammen. Sie tagen dort bis Freitag, dem 19. Juli, und wählen die Präsidentin bzw. den Präsidenten des Parlaments sowie die 14 Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten. Das Europäische Parlament umfasst seit der Europawahl 2014 regulär 750 Sitze zuzüglich der Präsidentin oder des Präsidenten, also 751 Abgeordnete. 

Bei der Europawahl am 9. Juni 2024 waren 96 Abgeordnete aus der Bundesrepublik Deutschland zu wählen, davon sind zwei Bewerber der Christlich Demokratischen Union (CDU), ein Bewerber von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE), ein Bewerber von der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), eine Bewerberin der Alternative für Deutschland (AfD) und ein Bewerber der FREIEN WÄHLER (FREIE WÄHLER) mit Wohnsitz in Hessen ins Europäische Parlament gewählt worden. 

Jeder Mitgliedstaat legt sein eigenes Wahlverfahren fest. Nach dem deutschen Europawahlgesetz können die Parteien entweder Landeslisten oder Bundeslisten aufstellen: Wahlkreise, in denen Abgeordnete direkt gewählt werden, gibt es nicht.

An der Europawahl in Deutschland können auch hier lebende Staatsangehörige aus den anderen Mitgliedstaaten der EU teilnehmen. Ebenso sind Deutsche, die in anderen Mitgliedstaaten wohnen, auch dort wahlberechtigt. Die Einträge in die Wählerverzeichnisse werden zwischen den Mitgliedstaaten abgeglichen, um eine mehrfache Teilnahme an der Wahl auszuschließen.

Das Alter, mit dem man wählen und gewählt werden kann, beträgt 16 Jahre. Näheres zum Thema Wahlrecht und Wählbarkeit finden Sie in den §§ 6 bis 6 c des EuropawahlgesetzesÖffnet sich in einem neuen Fenster.

 

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