• Direkt zum Kopf der Seite
  • Direkt zum Kopf der Seite
  • Direkt zum Inhalt
  • Direkt zum Fuß der Seite
 
Logo Hessen-Löwe - Hessisches Wappentier - Zur Startseite
Wahlen
in Hessen
  • hessen.de Öffnet sich in einem neuen Fenster
  • Newsletter
  • Symbol - Leichte Sprache
  • Symbol - Barrierefreiheit
 
Logo Hessen-Löwe - Hessisches Wappentier - Zur Startseite
Wahlen
in Hessen
  • Symbol - Suche Suche
  • Symbol - Themen A–Z A-Z Themen A–Z

Heiter Wiesbaden 9°C

© Deutscher Wetterdienst Öffnet sich in einem neuen Fenster
Hessischer Radroutenplaner Öffnet sich in einem neuen Fenster
  • Bundestagswahl
    • Ergebnisse 2025
    • Bewerberinnen und Bewerber
    • Allgemeine Informationen
    • Wahlsystem
    • Kreiswahlleiterinnen und Kreiswahlleiter
    • Pressemitteilungen
    • Informationen zum Stimmzettel
    • Briefwahl
    • Informationen für Parteien
    • Erlasse für Wahlbehörden
    • Vordrucke für Wahlbehörden
  • Europawahl
    • Allgemeine Informationen
    • Wahlsystem
    • Ergebnisse 2024
    • Pressemitteilung
    • Kreis- und Stadtwahlleiter
    • Erlasse für Wahlbehörden
    • Vordrucke für Wahlämter
  • Landtagswahlen
    • Allgemeine Informationen
    • Ergebnisse 2023
    • Wahlsystem und Rechtsgrundlagen
    • Wahl-Lexikon
    • Kreiswahlleiterinnen und Kreiswahlleiter
    • Wahlkreise
    • Pressemitteilungen
    • Fristen und Termine
    • Erlasse
    • Vordrucke für Wahlämter
  • Kommunalwahlen
    • Allgemeine Kommunalwahlen
    • Direktwahlen
    • Bürger-/Vertreterbegehren und Bürgerentscheid
  • Abstimmungen
    • Volksbegehren und Volksentscheid
    • Volksabstimmung
  • Über uns
    • Ihr Weg zu uns
    • Kontaktformular
    • Organisation und Aufgaben
ZUM SEITENANFANG
  1. Startseite
  2. Abstimmungen
  3. Volksbegehren und Volksentscheid
Vier Personen die einen übergroßen Wahlbrief in eine Wahlurne werfen.
© grechsantos/AdobeStock

Abstimmungen

Volksbegehren und Volksentscheid

Durch einen Volksentscheid kann an Stelle des Landtags das Volk selbst Gesetze erlassen. Ein zur Abstimmung gestellter Gesetzentwurf ist angenommen, wenn die Mehrheit der Abstimmenden, dem Gesetzentwurf zugestimmt hat. Die Mehrheit der Abstimmenden muss mindestens ein Viertel der Stimmberechtigen sein.

Logo - Auf Facebook teilen Öffnet sich in einem neuen Fenster Logo - Auf X teilen Öffnet sich in einem neuen Fenster Logo - Auf LinkedIn teilen Öffnet sich in einem neuen Fenster Logo - Auf Xing teilen Öffnet sich in einem neuen Fenster Logo - Auf E-Mail teilen Öffnet sich in einem neuen Fenster
Farbige Spielpüppchen stehen um ein Blatt herum auf dem ein Kreuz sichtbar ist.
© Ingo Bartussek/AdobeStock

Abstimmungen

Allgemeine Informationen zum Volksbegehren und Volksentscheid

Ein Volksentscheid wird durchgeführt, wenn ein vom Volk erstellter Gesetzentwurf durch ein Volksbegehren zustande gekommen ist und der Hessische Landtag diesen Entwurf nicht zum Gesetz erhoben hat.

erhobener Arm bei einer Versammlung
© AdobeStock/Day of Victory Stu

Abstimmungen

Verfahren für ein Volksbegehren und Volksentscheid

Das Verfahren gliedert sich in vier Stufen.
I. Zulassungsverfahren
II. Volksbegehren
III. Beschluss des Landtags
IV. Volksentscheid

Schlagworte zum Thema

Abstimmung
Volksbegehren
Volksentscheid
ZUM SEITENANFANG
ZUM SEITENANFANG
Hessisches Hoheitszeichen
Landeswahlleiter für Hessen
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Barriere melden
  • Inhaltsübersicht
  • Kontakt

Externe Inhalte und Datenschutzhinweis

Schließen der Social Media Einstellungen