Vier Personen die einen übergroßen Wahlbrief in eine Wahlurne werfen.

Volksbegehren und Volksentscheid

Durch einen Volksentscheid kann an Stelle des Landtags das Volk selbst Gesetze erlassen. Ein zur Abstimmung gestellter Gesetzentwurf ist angenommen, wenn die Mehrheit der Abstimmenden, dem Gesetzentwurf zugestimmt hat. Die Mehrheit der Abstimmenden muss mindestens ein Viertel der Stimmberechtigen sein.

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