- 31. Juli 2023 bis 18.00 Uhr (§ 21 Landtagswahlgesetz –LWG-)- Einreichungsschluss für Wahlvorschläge -
Letzter Zeitpunkt für die Abgabe von Wahlvorschlägen
- für Kreiswahlvorschläge bei den Kreiswahlleiterinnen und –wahlleitern,
- für Landeslisten beim Landeswahlleiter.
- 11. August 2023 (§ 26 Abs. 1 und 2 LWG)
- Sitzung des Landeswahlausschusses, Beginn 10.00 Uhr -
Entscheidung über die Zulassung der eingereichten Landeslisten.
- Sitzungen der Kreiswahlausschüsse -
Entscheidung über die Zulassung der eingereichten Kreiswahlvorschläge.
- 14. August 2023 (§ 26 Abs. 4 Satz 1 LWG)
- Ablauf der Beschwerdefrist -
Beschwerden gegen die Zulassung oder Nichtzulassung von Kreiswahlvorschlägen.
- 17. August 2023, (§ 26 Abs. 4 Satz 5 LWG)
- Beschwerdeentscheidung, Sitzung des Landeswahlausschusses, Beginn 10.00 Uhr -
Letzter Tag für die Entscheidung des Landeswahlausschusses über Beschwerden gegen die Zurückweisung oder Zulassung von Kreiswahlvorschlägen.
- 21. August 2023 (§ 27 Abs. 1 LWG)
- Öffentliche Bekanntmachung der Wahlvorschläge -
Spätester Termin für die Veröffentlichung der zugelassenen Landeslisten und Kreiswahlvorschläge.
- 27. August 2023
- Aufstellung der Wählerverzeichnisse –
Stichtag für die Aufstellung des Wählerverzeichnisses durch die Gemeindebehörde.
- 28. August 2023 (§ 15 Abs. 1 und § 5 Abs. Landeswahlordnung –LWO-)
- Beginn der Briefwahl -
Wahlscheine und Briefwahlunterlagen können von den Gemeinden ausgegeben werden.
- 14. September 2023 (§ 7 Abs. 1 LWO)
- Wahlbekanntmachung -
Letzter Tag für die Veröffentlichung der Wahlbekanntmachung der Gemeindebehörde.
- 17. September 2023 (§ 6 und § 5 Abs. 5 LWO)
- Wahlbenachrichtigung und Frist für einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis -
Spätester Termin, an dem die Wahlbenachrichtigungen den Wahlberechtigten zugegangen sein müssen und spätester Termin für Anträge auf Eintragung in das Wählerverzeichnis.
- 18. bis 22 September 2023 (§ 12 Abs. 2 LWG)
- Wählerverzeichnisse werden zur Einsicht bereitgehalten -
Die Gemeinden halten Wählerverzeichnisse zur Einsicht bereit; Wahlberechtigte können die Einträge zu ihrer Person überprüfen und gegebenenfalls Einspruch gegen unrichtige oder unvollständige Angaben einlegen.
- 6. Oktober 2023 bis 13.00 Uhr (§ 13 Abs. 4 LWO)
- Grundsätzlich letzter Termin für Briefwahlunterlagen -
Letzter Tag für die Beantragung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen
- 8. Oktober 2023, 18.00 Uhr (§ 43 Abs. 1 LWO)
- Ende der Wahlzeit -
Hessen hat gewählt; die vorläufigen Wahlergebnisse in den Wahlkreisen und im Land werden noch in der Nacht bekannt gegeben.
- Spätestens am 18. Oktober 2023
- Endgültiges Wahlergebnis in den Wahlkreisen -
Die Kreiswahlausschüsse stellen in öffentlicher Sitzung die Wahlkreisergebnisse fest.
- 27. Oktober 2023,
- Endgültiges Wahlergebnis im Land, Sitzung des Landeswahlausschusses, Beginn 10.00 Uhr -
Der Landeswahlausschuss stellt in öffentlicher Sitzung das endgültige Landeswahlergebnis fest.