Kalender auf einem Schreibtisch

Wichtige Fristen und Termine

  • 31. Juli 2023 bis 18.00 Uhr (§ 21 Landtagswahlgesetz –LWG-)- Einreichungsschluss für Wahlvorschläge -
    Letzter Zeitpunkt für die Abgabe von Wahlvorschlägen
    - für Kreiswahlvorschläge bei den Kreiswahlleiterinnen und –wahlleitern,
    - für Landeslisten beim Landeswahlleiter.
     
  • 11. August 2023 (§ 26 Abs. 1 und 2 LWG)
    - Sitzung des Landeswahlausschusses, Beginn 10.00 Uhr -
    Entscheidung über die Zulassung der eingereichten Landeslisten.
    - Sitzungen der Kreiswahlausschüsse -
    Entscheidung über die Zulassung der eingereichten Kreiswahlvorschläge.
     
  • 14. August 2023 (§ 26 Abs. 4 Satz 1 LWG)
    - Ablauf der Beschwerdefrist -
    Beschwerden gegen die Zulassung oder Nichtzulassung von Kreiswahlvorschlägen.
  • 17. August 2023, (§ 26 Abs. 4 Satz 5 LWG)
    - Beschwerdeentscheidung, Sitzung des Landeswahlausschusses, Beginn 10.00 Uhr -
    Letzter Tag für die Entscheidung des Landeswahlausschusses über Beschwerden gegen die Zurückweisung oder Zulassung von Kreiswahlvorschlägen.
     
  • 21. August 2023 (§ 27 Abs. 1 LWG)
    - Öffentliche Bekanntmachung der Wahlvorschläge -
    Spätester Termin für die Veröffentlichung der zugelassenen Landeslisten und Kreiswahlvorschläge.
  • 27. August 2023
    - Aufstellung der Wählerverzeichnisse –
    Stichtag für die Aufstellung des Wählerverzeichnisses durch die Gemeindebehörde.
  • 28. August 2023 (§ 15 Abs. 1 und § 5 Abs. Landeswahlordnung –LWO-)
    - Beginn der Briefwahl -
    Wahlscheine und Briefwahlunterlagen können von den Gemeinden ausgegeben werden.
  • 14. September 2023 (§ 7 Abs. 1 LWO)
    - Wahlbekanntmachung -

    Letzter Tag für die Veröffentlichung der Wahlbekanntmachung der Gemeindebehörde.
  • 17. September 2023 (§ 6 und § 5 Abs. 5 LWO)
    - Wahlbenachrichtigung und Frist für einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis -
    Spätester Termin, an dem die Wahlbenachrichtigungen den Wahlberechtigten zugegangen sein müssen und spätester Termin für Anträge auf Eintragung in das Wählerverzeichnis.
     
  • 18. bis 22 September 2023 (§ 12 Abs. 2 LWG)
    - Wählerverzeichnisse werden zur Einsicht bereitgehalten -
    Die Gemeinden halten Wählerverzeichnisse zur Einsicht bereit; Wahlberechtigte können die Einträge zu ihrer Person überprüfen und gegebenenfalls Einspruch gegen unrichtige oder unvollständige Angaben einlegen.
  • 6. Oktober 2023 bis 13.00 Uhr (§ 13 Abs. 4 LWO)
    - Grundsätzlich letzter Termin für Briefwahlunterlagen -
    Letzter Tag für die Beantragung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen
     
  • 8. Oktober 2023, 18.00 Uhr (§ 43 Abs. 1 LWO)
    - Ende der Wahlzeit -
    Hessen hat gewählt; die vorläufigen Wahlergebnisse in den Wahlkreisen und im Land werden noch in der Nacht bekannt gegeben.
     
  • Spätestens am 18. Oktober 2023
    - Endgültiges Wahlergebnis in den Wahlkreisen -
    Die Kreiswahlausschüsse stellen in öffentlicher Sitzung die Wahlkreisergebnisse fest.
  • 27. Oktober 2023,
    - Endgültiges Wahlergebnis im Land, Sitzung des Landeswahlausschusses, Beginn 10.00 Uhr -
    Der Landeswahlausschuss stellt in öffentlicher Sitzung das endgültige Landeswahlergebnis fest.

 

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