Erststimme
Mit der Erststimme wird eine Wahlkreisabgeordnete oder ein Wahlkreisabgeordneter mit einfacher Stimmenmehrheit direkt gewählt. Die Kennzeichnung der Erststimme erfolgt in der linken schwarz gedruckten Spalte des Stimmzettels. In dieser Spalte sind jeweils der Familienname, Vorname, Beruf oder Stand und Wohnort der Bewerberinnen und Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge sowie bei Kreiswahlvorschlägen von Parteien außerdem der Name der Partei und, wenn sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese angegeben. Bei Kreiswahlvorschlägen von Wählergruppen und Einzelbewerberinnen und -bewerbern wird ein Kennwort angegeben. Rechts von dem Namen jeder Bewerberin und jedes Bewerbers ist ein Kreis für die Kennzeichnung vorgesehen (§ 30 Abs. 2 Nr. 1 Bundeswahlgesetz - BWG -, § 45 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 Bundeswahlordnung - BWO -).
Zweitstimme
Mit der Zweitstimme wird eine Landesliste gewählt. Informationen dazu, wie sich die Stimmabgaben auf die Zusammensetzung des Bundestags auswirken, erhalten Sie beim Bundeswahlleiter ( https://www.bundeswahlleiter.de/service/glossar/w/wahlsysteme.htmlÖffnet sich in einem neuen Fenster).
Die Zweitstimme wird auf der rechten Seite des Stimmzettels abgegeben. Hier sind die zugelassenen Landeslisten in blauem Druck mit dem Namen der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese und jeweils Vor- und Familiennamen der ersten fünf Bewerberinnen und Bewerber der jeweiligen Landesliste abgedruckt. Links von der Parteibezeichnung ist ein Kreis für die Kennzeichnung vorgesehen (§ 30 Abs. 2 Nr. 2 BWG, § 45 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 BWO).
Reihenfolge auf dem Stimmzettel
Die Reihenfolge der Landeslisten auf dem Stimmzettel richtet sich zuerst nach dem Zweitstimmenergebnis der letzten Bundestagswahl in Hessen. Die übrigen Wahlvorschläge schließen sich in alphabetischer Reihenfolge der Namen an. Die Reihenfolge der Kreiswahlvorschläge richtet sich nach der Reihenfolge der Landeslisten, wobei das Feld für den Kreiswahlvorschlag leer bleibt, wenn für die Partei in dem Wahlkreis keine Wahlkreisbewerberin oder kein Wahlkreisbewerber zur Wahl antritt (§ 30 Abs. 3 BWG).
Farbstreifen auf dem Stimmzettel
Innerhalb jedes Wahlkreises sind die Stimmzettel identisch. Zur besseren Unterscheidung von Stimmzetteln aus anderen Wahlkreisen sind die Stimmzettel am linken Rand durch einen Farbstreifen auf der Vorderseite versehen. Dies soll verhindern, dass versehentlich Stimmzettel aus einem anderen Wahlkreis benutzt werden.
Abschnitt der rechten oberen Ecke des Stimmzettels
Die rechte obere Ecke ist schräg abgeschnitten (§ 45 Abs. 2 Satz 1 BWO). Dies ist eine Hilfestellung für blinde und sehbehinderte Wählende, die durch die Markierung den Stimmzettel ohne fremde Hilfe in eine besondere Wahlschablone einlegen können. Die Wahlschablone mit einer Informations-CD wird vom Blinden- und Sehbehindertenbund Hessen e.V., Börsenstraße 14, 60313 Frankfurt am Main, E-Mail: info@bsbh.org vertrieben.
Buchstaben und Zahlen am oberen Rand des Stimmzettels
In Wahl- und Briefwahlbezirken, die für die repräsentative Wahlstatistik ausgewählt sind, befinden sich mittig am oberen Ende des Stimmzettels Aufdrucke, mit deren Hilfe die Statistiker unter Wahrung des Wahlgeheimnisses das Geschlecht der Wählerinnen und Wähler sowie deren Zugehörigkeit zu einer Geburtsjahresgruppe erkennen können. Die Buchstaben A bis F stehen jeweils für Geburtsjahresgruppen der Männer sowie für Personen mit einem diversen Geschlecht oder ohne eine Geschlechtseintragung im Geburtenregister, die Buchstaben G, H, I, K, L und M stehen entsprechend für die verschiedenen Geburtsjahresgruppen der Frauen. Zu jedem Buchstaben gibt es außerdem eine vollständige Erklärung; zum Beispiel „A Mann, geboren 2001 bis 2007“ oder „M Frau, geboren 1955 und früher“.