Darstellung eines Stimmzetteleinwurfs in eine gläserne Wahlurne

Wählen – auch ohne Wahlbenachrichtigung!

Wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann wählen gehen.

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Wahlberechtigte, die keine Wahlbenachrichtigung erhalten oder diese vielleicht verlegt haben, können dennoch wählen, wenn sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Der Landeswahlleiter ruft alle wahlberechtigten hessischen Bürgerinnen und Bürger dazu auf, ihr Wahlrecht zur Landtagswahl zu nutzen und damit ihrer staatsbürgerlichen Verantwortung gerecht zu werden.

Für den Fall, dass man im Wahlraum nicht persönlich bekannt ist, sollte der Personalausweis oder ein anderes amtliches Ausweispapier mitgebracht werden. Wer sein Wahlraum ausnahmsweise noch nicht oder nicht mehr kennt, kann dies durch einen kurzen Anruf bei der Wohnsitzgemeinde erfragen.

Wahlberechtigt zur Landtagswahl in Hessen am kommenden Sonntag sind alle Deutschen, die am 8. Oktober 2005 oder früher geboren sind und mindestens seit dem 27. August 2023 ihren Hauptwohnsitz oder dauernden Aufenthalt in Hessen haben.

 

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