Hessischer Landtag Schloss

Starkes Interesse an der Landtagswahl in Hessen

25 Parteien und Wählergruppen haben bisher Interesse angemeldet.

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Insgesamt 25 Parteien und Wählergruppen haben bisher beim Landeswahlleiter ihr Interesse angemeldet, mit einer Landesliste an der kommenden Landtagswahl am 8. Oktober 2023 teilzunehmen.

Folgende Landeslisten sind bereits beim Landeswahleiter eingereicht:

Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)
Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
Alternative für Deutschland (AfD)
Freie Demokratische Partei (FDP)
DIE LINKE (DIE LINKE)
FREIE WÄHLER (FREIE WÄHLER)
Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP)
Partei für schulmedizinische Verjüngungsforschung
Basisdemokratische Parte Deutschland (dieBasis)
Deutsche Kommunistische Partei (DKP)

Darüber hinaus haben folgende Parteien eine Landesliste aufgestellt und Vordrucke für das Sammeln von Unterstützungsunterschriften angefordert:

PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ (Tierschutzpartei)
Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI)
Piratenpartei Deutschland (PIRATEN)
Bündnis C – Christen für Deutschland (Bündnis C)
V-Partei³ - Partei für Veränderung, Vegetarier und Veganer (V-Partei³)
Partei der Humanisten (Die Humanisten)
Aktion Bürger für Gerechtigkeit (ABG)
Anarchistische Pogo-Partei Deutschlands (APPD)
Bündnis Deutschland
DIE NEUE MITTE
Initiative Pro Auto (Pro Auto)
Praktiker Partei (PP)
Volt Deutschland (Volt)
Wählerliste Klimaliste Hessen (KLIMALISTE)

Parteien und Wählergruppen, die seit der letzten Landtagswahl nicht im Landtag vertreten waren, benötigen für die Zulassung ihrer Landesliste 1.000 Unterstützungsunterschriften wahlberechtigter Bürgerinnen und Bürger. Wer an einer Landtagswahl teilnehmen will, soll ein Mindestmaß an politischem Rückhalt in der Wählerschaft nachweisen.

Letzter Termin für die Einreichung der Landeslisten beim Landeswahlleiter und der Kreiswahlvorschläge bei den Kreiswahlleiterinnen und Kreiswahlleitern ist der 31. Juli 2023, 18.00 Uhr.

Über die Zulassung oder Zurückweisung der eingereichten Wahlvorschläge entscheiden die Wahlausschüsse am 11. August 2023. Gegen die Zurückweisung von Kreiswahlvorschlägen kann Beschwerde eingelegt werden, über die der Landeswahlausschuss am 17. August 2023 entscheiden würde. Erst danach steht endgültig fest, welche Wahlvorschläge auf dem Stimmzettel erscheinen.

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