Landeswahlausschuss weist Beschwerden zurück

Der Landeswahlausschuss hat in seiner heutigen Sitzung die Beschwerden zurückgewiesen, die gegen die Nichtzulassung der Kreiswahlvorschläge der Basisdemokratischen Partei Deutschland (dieBasis) in den Wahlkreisen 175 – Hochtaunus und 178 – Wiesbaden eingelegt worden waren.

Der Landeswahlausschuss stellte fest, dass die Kreiswahlausschüsse der Wahlkreise 175 und 178 die betroffenen Kreiswahlvorschläge zu Recht zurückgewiesen haben. Dem Kreiswahlausschuss des Wahlkreises 175 lagen nur 170 und dem Kreiswahlausschuss des Wahlkreises 178 nur 73 gültige Unterstützungsunterschriften vor. Für die Zulassung eines Kreiswahlvorschlags werden – neben anderen Anforderungen – die Unterstützungsunterschriften von mindestens 200 im Wahlkreis wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern benötigt.

Der Bundeswahlausschuss wird heute auch über Beschwerden der Basisdemokratischen Partei Deutschland (dieBasis) sowie der Piratenpartei Deutschland (PIRATEN) entscheiden. Die Parteien hatten form- und fristgerecht Beschwerde gegen die Nichtzulassung ihrer Landeslisten durch den Landeswahlausschuss eingelegt.

Die vom Bundes- und Landeswahlausschuss zu den Wahlvorschlägen getroffenen Entscheidungen sind endgültig und können nur nach der Wahl im Wahlprüfungsverfahren angefochten werden.

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