Die Hessische Landesregierung hat durch Verordnung vom 23. Mai 2025 (GVBl. 2025 Nr. 30) den Tag der Wahl der Ausländerbeiräte auf den 15. März 2026 festgesetzt. An diesem Tag findet auch die Wahl der Gemeindevertretungen, Kreistage und Ortsbeiräte statt.
Ausländerbeiräte werden in den Gemeinden gewählt, in denen mehr als 1.000 ausländische Einwohnerinnen und Einwohner gemeldet sind und die keine Integrations-Kommission gebildet haben. Die Wahlperiode des Ausländerbeirats beträgt fünf Jahre. Die Zahl der zu wählenden Vertreter liegt zwischen 3 und 37. Gewählt wird nach den gleichen Grundsätzen wie bei den allgemeinen Kommunalwahlen mit der Besonderheit, dass nur ausländische Einwohnerinnen und Einwohner, auch Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, nicht aber deutsch-ausländische Doppelstaaterinnen und Doppelstaater, wahlberechtigt sind. Werden keine Wahlvorschläge eingereicht oder zugelassen oder werden weniger Bewerberinnen und Bewerber zur Wahl zugelassen, als Sitze zu verteilen sind, findet die Ausländerbeiratswahl in der betroffenen Kommune nicht statt. In diesen Fällen ist die Kommune verpflichtet, für die Dauer der nachfolgenden Wahlzeit eine Integrations-Kommission zu bilden.