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Allgemeine Informationen und Rechtsgrundlagen

Unter Kommunalwahlen versteht man die auf kommunaler Ebene stattfindenden Wahlen und Abstimmungen, die von den 421 hessischen Städten und Gemeinden und den 21 Landkreisen in eigener Verantwortung durchgeführt werden.

Gemeinde-, Ortsbeirats- und Kreiswahl werden als allgemeine Kommunalwahlen bezeichnet. Sie werden im ganzen Land am selben Tag zusammen durchgeführt. Die nächsten allgemeinen Kommunalwahlen finden im März 2026 statt.

Gewählt werden bei den allgemeinen Kommunalwahlen - abhängig von der Zahl der Einwohner im Wahlgebiet - bei der Gemeindewahl 15 bis 93 Gemeindevertreter, bei der Ortsbeiratswahl drei bis 19 Ortsbeiratsmitglieder und 51 bis 93 Kreistagsabgeordnete bei der Kreiswahl.

Ansprechpartner für Fragen zur Organisation und Durchführung der jeweiligen Wahl ist die zuständige Stadt-, Gemeinde- oder Kreiswahlleitung.

Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Funktionsfähigkeit der kommunalen Vertretungskörperschaften und zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften vom 1. April 2025 (Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen (GVBl.) Nr. 24) und der Elften Verordnung zur Änderung der Kommunalwahlordnung vom 10. April 2025 (GVBl. Nr. 25) wurden die für die Kommunalwahlen maßgeblichen Rechtsgrundlagen geändert.

Schwerpunkte der Änderungen sind:

  • Berechnung der Sitzzuteilung nach dem d’Hondtschen Höchstzahlverfahren
  • Gewährung des kommunalen Wahl- und Stimmrechts für wohnungslose Menschen
  • Streichung der Angabe von Privatadressen bei öffentlichen Bekanntmachungen von Bewerberinnen und Bewerber
  • Möglichkeit der Briefwahl bei Ausländerbeiratswahlen unabhängig von der Hauptsatzung der Gemeinde 

Rechtsgrundlagen (Stand: 28. April 2025)

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