Europaflaggen vor einem Gebäude

Allgemeine Informationen

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Am 2. Juli 2019 fand die konstituierende Sitzung des gewählten 9. Europäische Parlaments statt. Es umfasst seit der Europawahl 2014 regulär 750 Sitze zuzüglich des Präsidenten, also 751 Abgeordnete.

Jeder Mitgliedstaat legt sein eigenes Wahlverfahren fest. Nach dem deutschen Europawahlgesetz können die Parteien entweder Landeslisten oder Bundeslisten aufstellen: Wahlkreise, in denen Abgeordnete direkt gewählt werden, gibt es nicht.

An der Europawahl in Deutschland können auch hier lebende Staatsangehörige aus den anderen Mitgliedstaaten der EU teilnehmen. Ebenso sind Deutsche, die in anderen Mitgliedstaaten wohnen, auch dort wahlberechtigt. Die Einträge in die Wählerverzeichnisse werden zwischen den Mitgliedstaaten abgeglichen, um eine mehrfache Teilnahme an der Wahl auszuschließen.

Das Alter, mit dem man wählen und gewählt werden kann, beträgt 16 Jahre. Näheres zum Thema Wahlrecht und Wählbarkeit finden Sie in den §§ 6 bis 6 c des EuropawahlgesetzesÖffnet sich in einem neuen Fenster.

Bei der letzten Europawahl im Jahr 2019 waren 96 Abgeordnete aus der Bundesrepublik Deutschland zu wählen, davon sind zwei Bewerber der CDU, ein Bewerber der SPD, ein Bewerber von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, eine Bewerberin der AfD, eine Bewerberin der FDP und ein Bewerber der FREIEN WÄHLER mit Wohnsitz in Hessen ins Europäische Parlament gewählt worden.

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