Bis zum Ablauf der Einreichungsfrist am 20. Januar 2025, 18.00 Uhr, haben 20 Parteien eine Landesliste für Hessen beim Landeswahlleiter eingereicht.
Im Einzelnen handelt es sich um die Landeslisten der folgenden Parteien (die Reihenfolge der Landeslisten entspricht der Reihenfolge auf dem Stimmzettel, sofern die Listen zugelassen werden):
- Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
- Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)
- Freie Demokratische Partei (FDP)
- Alternative für Deutschland (AfD)
- Die Linke (Die Linke)
- FREIE WÄHLER (FREIE WÄHLER)
- PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ (Tierschutzpartei)
- Basisdemokratische Partei Deutschland (dieBasis)
- Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI)
- Die Gerechtigkeitspartei – Team Todenhöfer
- Volt Deutschland (Volt)
- Piratenpartei Deutschland (PIRATEN)
- Bündnis C – Christen für Deutschland (Bündnis C)
- Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP)
- Partei der Humanisten (PdH)
- Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD)
- BÜNDNIS DEUTSCHLAND (BÜNDNIS DEUTSCHLAND)
- Bündnis Sahra Wagenknecht – Vernunft und Gerechtigkeit (BSW)
- MERA25 - Gemeinsam für Europäische Unabhängigkeit (MERA25)
Der Bundeswahlausschuss hat in seiner Sitzung am 13. und 14. Januar 2025 für die unter Nr. 1 bis 7, 18 und 19 aufgeführten Parteien festgestellt, dass sie bereits im Deutschen Bundestag oder in einem Landtag hinreichend vertreten sind. Alle übrigen Vereinigungen wurden als Parteien für die Bundestagswahl vom Bundeswahlausschuss anerkannt.
Über die Zulassung der eingereichten Landeslisten entscheidet der Landeswahlausschuss am 24. Januar 2025 ab 10.00 Uhr im Hessischen Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz (Friedrich-Ebert-Allee 12, 65185 Wiesbaden) in öffentlicher Sitzung. Er hat zu prüfen, ob die Listen und die Bewerberinnen und Bewerber allen bundeswahlrechtlichen Anforderungen entsprechen.
Am 24. Januar 2025 entscheiden auch die Kreiswahlausschüsse über die Zulassung der Wahlkreisbewerberinnen und -bewerber. Für die Zulassung eines Kreiswahlvorschlags benötigen die bisher nicht parlamentarisch hinreichend vertretenen Parteien 200 Unterstützungsunterschriften aus dem jeweiligen Wahlkreis. Die Zulassung eines Kreiswahlvorschlags einer Partei kann nur erfolgen, wenn die Landesliste der einreichenden Partei zugelassen wird.