Wer sich an der bevorstehenden Europawahl im Wege der Briefwahl beteiligen will und noch keinen Antrag gestellt hat, sollte dies baldmöglichst tun. Wahlbriefe, die dem zuständigen Wahlamt nicht bis zum 9. Juni 2024, 18.00 Uhr vorliegen, können bei der Wahl nicht berücksichtigt werden. Das Risiko, dass der Wahlbrief nicht rechtzeitig eingeht, trägt ausschließlich die Wählerin oder der Wähler; Ausnahmen sind nur bei Naturkatastrophen oder sonstigen Fällen höherer Gewalt denkbar.
Wer schon im Besitz der Briefwahlunterlagen ist, sollte Stimmzettel und Wahlschein zügig ausfüllen und in dem roten Wahlbriefumschlag wieder auf den Postweg an seine Gemeinde senden.
Zwar können Briefwahlunterlagen im Normalfall bis zum Freitag vor der Wahl bis 18.00 Uhr bei der Gemeindebehörde beantragt werden. Jedoch sollten alle, die für Antragstellung und Abgabe der Briefwahlstimme den Postweg benutzen müssen oder wollen, insbesondere in der letzten Woche vor der Wahl die Postlaufzeiten beachten.
In solchen Fällen sollte man vorzugsweise seinen Wahlbrief selbst oder durch einen Boten bei seinem Wahlamt abgeben. Diese Möglichkeit sollte auch genutzt werden, wenn jemand plötzlich so schwer erkrankt, dass das Wahllokal nicht aufgesucht werden kann. Dann können Briefwahlunterlagen auch noch am Wahlsonntag bis 15 Uhr beantragt werden.
Zusätzlich macht der Landeswahlleiter darauf aufmerksam, dass die Gemeinden allen Wahlberechtigten, die selbst zum Wahlamt gehen, die Möglichkeit eröffnen, an Ort und Stelle die Briefwahl auszuüben; der Wahlbrief wird in bereitstehende Wahlurnen eingeworfen; das Beförderungs- und Zugangsrisiko wird auf diese Weise vollständig ausgeschlossen.
Bei der mündlichen Antragstellung im Wahlamt ist die Vorlage der Wahlbenachrichtigung nicht erforderlich; es genügt die Vorlage des Personalausweises. Die persönliche Vorsprache hat den Vorteil, dass die Unterlagen sofort in Empfang genommen werden können und die Briefwahl an Ort und Stelle in einer Wahlkabine durchgeführt werden kann.