Darstellung eines Stimmzetteleinwurfs in eine gläserne Wahlurne

Informationen zum Stimmzettel

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Jede und jeder Wahlberechtigte hat bei der Landtagswahl zwei Stimmen:

  • Die Wahlkreisstimme wird auf der linken Seite des Stimmzettels abgegeben. Hier stehen auch die Informationen zu den im Wahlkreis kandidierenden Bewerberinnen und Bewerbern sowie den Ersatzbewerberinnen und -bewerbern, die bei Ausfall einer Bewerberin oder eines Bewerbers – auch während der Legislaturperiode – an deren oder dessen Stelle treten. Mit der Wahlkreisstimme wird in jedem Wahlkreis eine Abgeordnete oder ein Abgeordneter mit einfacher Stimmenmehrheit direkt gewählt.
     
  • Die Landesliste wird auf der rechten Seite des Stimmzettels abgegeben. Hier sind die Landeslisten mit ihrer Kurzbezeichnung, dem Namen der Partei oder Wählergruppe sowie den Ruf- und Nachnamen der ersten fünf Bewerberinnen und Bewerber der jeweiligen Landesliste abgedruckt. Das Landesstimmenergebnis ist maßgeblich für die Sitzverteilung im Landtag; die Zahl der mit den Wahlkreisstimmen direkt gewählten Abgeordneten wird mit dem Landesstimmenergebnis verrechnet. Näheres hierzu finden Sie unter Wahlsystem. (Link)


Die Reihenfolge der Wahlvorschläge auf dem Stimmzettel richtet sich zuerst nach dem Landesstimmenergebnis der letzten Landtagswahl. Die übrigen Wahlvorschläge schließen sich in alphabetischer Reihenfolge der Namen an. Die Reihenfolge der Wahlkreisbewerberinnen und -bewerber richtet sich nach der Reihenfolge der Landeslisten, wobei das Feld für den Kreiswahlvorschlag leer bleibt, wenn für die Partei oder Wählergruppe in diesem Wahlkreis keine Bewerberin oder kein Bewerber zur Wahl antritt.

Innerhalb jedes Wahlkreises sind die Stimmzettel identisch. Zur besseren Unterscheidung von Stimmzetteln aus anderen Wahlkreisen sind die Stimmzettel mit einem farbigen Raster hinterlegt. Dies soll verhindern, dass versehentlich Stimmzettel aus einem anderen Wahlkreis benutzt werden.


Noch zwei Besonderheiten zum Schluss:

  • In die rechte obere Ecke aller Stimmzettel ist ein kleines Loch gestanzt. Dies ist eine Hilfestellung für blinde und sehbehinderte Wählerinnen und Wähler, die an Hand dieser Markierung erkennen können, wie der Stimmzettel in eine besondere Wahlschablone einzulegen ist. Die Wahlschablone mit einer Informations-CD wird vom Blinden- und Sehbehindertenbund Hessen e.V., Mörfelder Landstraße 6-8, 60598 Frankfurt am Main, E-Mail: sekretariat@bsbh.org, zur Verfügung gestellt.
     
  • In Wahl- und Briefwahlbezirken, die für die repräsentative Wahlstatistik ausgewählt sind, befinden sich ebenfalls in der rechten oberen Ecke Aufdrucke, mit deren Hilfe die Statistiker unter Wahrung des Wahlgeheimnisses das Geschlecht der Wählerinnen und Wähler sowie deren Zugehörigkeit zu einer Geburtsjahresgruppe erkennen können. Die Buchstaben A bis F stehen jeweils für Geburtsjahresgruppen der Männer, Diverse oder Personen ohne Angabe einer Geschlechtsbezeichnung im Geburtenregister, die Buchstaben G, H, I, K, L und M entsprechend für die verschiedenen Geburtsjahresgruppen der Frauen. Zu jedem Buchstaben gibt es außerdem eine vollständige Erklärung; zum Beispiel „A Mann, geboren 1989 bis 1998“ oder „M Frau, geboren 1953 und früher“.

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