A bis Z der Landtagswahl
Einreichung der Wahlvorschläge
Wahlvorschläge müssen spätestens am 69. Tag vor dem Wahltag bis 18.00 Uhr schriftlich im Original beim der zuständigen Wahlleiterin oder dem zuständigen Wahlleiter eingereicht werden. Kreiswahlvorschläge sind bei der zuständigen Kreiswahlleiterin oder dem zuständigen Kreiswahlleiter einzureichen, Landeslisten beim Landeswahlleiter.
Rechtsgrundlage:
§ 21 Landtagswahlgesetz
Siehe auch: Kreiswahlvorschlag und Landesliste