A bis Z der Landtagswahl
Aktives Wahlrecht
Aktives Wahlrecht bedeutet das Recht, wählen zu dürfen. Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet und seit mindestens drei Monaten in Hessen ihren Hauptwohnsitz oder dauernden Aufenthalt haben.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Landtagswahlgesetz
Siehe auch: Ausschluss vom Wahlrecht